Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Naturwerk GmbH

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen, Lieferungen und Leistungen der Naturwerk GmbH, insbesondere für:

Abweichende Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.


2. Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote der Naturwerk GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande durch:

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus:

Zusätzliche Leistungen, die während der Ausführung erforderlich werden und nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert verrechnet.


4. Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben:

Preisänderungen aufgrund von:

bleiben vorbehalten.


5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten:

Bei Zahlungsverzug ist die Naturwerk GmbH berechtigt:


6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat insbesondere sicherzustellen:

Für Schäden, die durch nicht bekanntgegebene Leitungen, Hindernisse oder unzureichende Bodenverhältnisse entstehen, haftet der Auftraggeber.


7. Ausführung der Arbeiten
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Witterungsbedingte Verzögerungen sowie unvorhersehbare Bodenverhältnisse können zu Terminverschiebungen führen und berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen.


8. Annahme von Materialien in der Kompostanlage
Die Naturwerk GmbH betreibt eine Anlage zur Annahme und Verarbeitung organischer Materialien.
Angenommen werden insbesondere:

Nicht angenommen werden insbesondere:

Der Betreiber ist berechtigt, Anlieferungen zu kontrollieren und ungeeignete Materialien zurückzuweisen.


9. Verantwortung des Anlieferers
Der Anlieferer bestätigt mit der Anlieferung, dass:

Werden nachträglich Verunreinigungen festgestellt, ist die Naturwerk GmbH berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Kosten (Sortierung, Abtransport, Entsorgung) dem Anlieferer in Rechnung zu stellen.


10. Lieferung von Materialien
Die Lieferung von Materialien erfolgt nach Vereinbarung.
Der Gefahrenübergang erfolgt mit Abladen der Ware am vereinbarten Lieferort.
Der Auftraggeber hat für eine geeignete Ablademöglichkeit zu sorgen.


11. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Naturwerk GmbH.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sorgfältig zu behandeln.


12. Haftung
Die Naturwerk GmbH haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Die Haftung für:

ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


13. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche müssen unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich gemeldet werden.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl der Naturwerk GmbH:


14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt wie:

entbinden die Naturwerk GmbH für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.


15. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung.
Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verwendet.


16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Naturwerk GmbH.


17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Wiegeschein- und Lieferscheinbedingungen
der Naturwerk GmbH

1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Anlieferungen, Abholungen und Materialtransporte, die über einen Wiegeschein oder Lieferschein der Naturwerk GmbH abgewickelt werden.
Mit der Übernahme des Wiegescheins bzw. Lieferscheins erkennt der Kunde diese Bedingungen an.


2. Grundlage der Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Basis:

Die auf dem Wiegeschein angeführten Gewichte sind für beide Vertragsparteien verbindlich.


3. Wiegevorgang
Das Wiegen erfolgt auf geeichten Waagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Fahrer ist verpflichtet:

Fehlmessungen durch falsches Positionieren des Fahrzeugs gehen zu Lasten des Anlieferers.


4. Verantwortung des Anlieferers
Der Anlieferer bestätigt mit der Übergabe des Materials, dass:

Für falsche Angaben haftet ausschließlich der Anlieferer.


5. Kontrolle des Materials
Die Naturwerk GmbH ist berechtigt:

Werden Verunreinigungen oder nicht zugelassene Stoffe festgestellt, können:

dem Anlieferer verrechnet werden.


6. Eigentumsübergang
Mit der Annahme des Materials und Ausstellung des Wiegescheins geht das Eigentum am angelieferten Material auf die Naturwerk GmbH über, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht.


7. Haftung
Für Schäden, die durch unsachgemäße Anlieferung, falsche Materialangaben oder unzulässige Stoffe entstehen, haftet der Anlieferer.
Die Naturwerk GmbH haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.


8. Reklamationen
Reklamationen bezüglich Wiegeergebnissen oder Liefermengen müssen unverzüglich nach Ausstellung des Wiegescheins bzw. Lieferscheins gemeldet werden.
Spätere Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden.


9. Preise und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt gemäß der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste der Naturwerk GmbH.
Zusätzliche Leistungen wie:

werden gesondert verrechnet.


10. Betriebsordnung
Auf dem gesamten Betriebsgelände gelten die Sicherheits- und Betriebsanweisungen der Anlage.
Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.


11. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Naturwerk GmbH.